Antwortdatum: 12.01.2025
Ja, unerlaubte Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist per UWG untersagt. Das Unternehmen muss beweisen, dass der Verbraucher zugestimmt hat (z.B. per Checkbox, Eintrag in Kundendaten). Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Der Verbraucher darf sich wehren, indem er Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreicht. Sie kann Strafen verhängen und sperrt ggf. Nummern. Das schützt Verbraucher vor aufdringlichen Werbeanrufen.