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Wie sieht die Mängelrügepflicht im B2B-Geschäft aus, und unterscheidet sie sich vom Verbraucherrecht?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Stichwort: Untersuchungs- und Rügepflicht nach HGB.

Website-Administration 12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025

Im B2B-Bereich hat der Käufer nach § 377 HGB eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht: Er muss die Ware direkt prüfen und Mängel unverzüglich anzeigen, sonst verliert er Gewährleistungsansprüche. Bei Verbrauchern besteht keine solche Pflicht, sie müssen Mängel nur anzeigen, sobald sie sie entdeckt haben. So sind Unternehmen strenger geregelt, während Verbraucher umfassender geschützt sind.

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