Antwortdatum: 11.01.2025
AVB sind die von Versicherern vorformulierten Vertragsklauseln, die den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes definieren. Ob diese Klauseln wirksam sind, hängt von den Vorschriften des AGB-Rechts und des VVG ab. Unzulässige oder unklare Klauseln können als unwirksam gelten. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf berufen, dass die Klausel nach Treu und Glauben unzumutbar benachteiligt oder gegen zwingendes Recht verstößt.