Antwortdatum: 01.01.2025
Nach § 6 VVG muss der Versicherer vor Vertragsschluss den Kunden beraten und ihn über den Umfang des Versicherungsschutzes und wichtige Inhalte aufklären, sofern dies für eine fundierte Entscheidung erforderlich ist. Eine Dokumentation der Beratung sollte erfolgen. Kommt der Versicherer dieser Beratungspflicht nicht nach und entstehen dem Kunden Nachteile, kann dieser Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus gelten Informationspflichten über Vertragsdetails, Laufzeiten und Widerrufsrechte.