Antwortdatum: 24.11.2024
Der Versicherungsfall ist das in den Versicherungsbedingungen definierte Ereignis, bei dessen Eintritt die Leistungspflicht ausgelöst wird. In der Haftpflichtversicherung ist das ein Schadensersatzanspruch Dritter, in der Lebensversicherung der Todes- oder Erlebensfall, in der Unfallversicherung ein Unfall. Erst wenn diese Bedingung eintritt und alle vertraglichen Obliegenheiten erfüllt sind, muss der Versicherer zahlen. Bleiben Zweifel, ob ein Ereignis tatsächlich ein Versicherungsfall ist, kann es zum Rechtsstreit kommen.