Antwortdatum: 24.11.2024
Bausparverträge sind eher Bankprodukte mit Bausparelement. Private Rentenversicherung hingegen ist ein Versicherungsvertrag: Man zahlt Beiträge ein, um später eine lebenslange Rente zu erhalten. Gleichwohl gelten auch hier Vorschriften des VAG, weil Lebensversicherer Rentenversicherungen anbieten. Ein Bausparvertrag fällt typischerweise nicht unter das Versicherungsvertragsgesetz, wohingegen eine klassische Rentenversicherung sehr wohl vom VVG erfasst wird.