Antwortdatum: 03.12.2024
Bei Krankentagegeldversicherungen wird oft ein bestimmter Stichtag vereinbart, ab dem der Leistungsfall zählt (z.B. nach dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit). Vorher erhält man keine Leistung. Wenn man am Stichtag noch arbeitsunfähig ist, beginnt die Zahlung, ansonsten wird sie nicht ausgelöst. Das regelt, ab wann man Tagegeld beanspruchen darf, um Missbrauch zu verhindern und die Kalkulation stabil zu halten.