Antwortdatum: 22.12.2024
In einer Summenversicherung (z.B. Unfall-, Lebensversicherung) zahlt der Versicherer bei Eintritt des Ereignisses eine vereinbarte Summe, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe. Bei der Schadensversicherung (Hausrat-, Haftpflichtversicherung) wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese Unterscheidung beeinflusst die Leistungsbemessung stark.