Antwortdatum: 21.12.2024
Eine vereinbarte Beitragsdynamik bedeutet, dass der Beitrag und die Versicherungssumme periodisch steigen, meist um einen Prozentsatz. Der Versicherte kann jeder Dynamikerhöhung schriftlich widersprechen. Wer zu oft widerspricht, verliert eventuell das Recht auf zukünftige Dynamiken. So soll die Inflation ausgeglichen werden. Aber eine einseitige Erhöhung ohne vorherige Vereinbarung wäre unzulässig. Der Versicherer benötigt also die Zustimmung im Vertrag.