Antwortdatum: 06.01.2025
Es existieren Schmerzensgeldtabellen, die Gerichtsurteile zu ähnlichen Verletzungsmustern auflisten. Aber es bleibt eine Einzelfallentscheidung, abhängig von Dauer und Schwere der Verletzung, Dauerschäden, Grad des Verschuldens. Haftpflichtversicherer und Geschädigte orientieren sich an diesen Richtwerten, aber das Gericht hat letztlich Ermessensspielraum. Die Versicherung versucht oft, einvernehmliche Vergleiche zu schließen.