Antwortdatum: 29.11.2024
Obliegenheiten im Schadensfall sind Pflichten wie Schadenminderung, Meldepflicht bei Polizei (z.B. Diebstahl), zeitnahe Information an den Versicherer, Beweissicherung. Missachtet man sie, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, sofern der Verstoß den Schaden vergrößerte oder die Aufklärung erschwerte. Diese Regeln sollen Missbrauch verhindern und ermöglichen eine rasche Schadenregulierung.