Antwortdatum: 18.11.2024
In vielen Familienhaftpflichttarifen sind Kinder bis zum Abschluss ihrer ersten Ausbildung oder bis zum Ende des Studiums mitversichert, solange sie unverheiratet und im elterlichen Haushalt gemeldet sind. Nach Eintritt ins Berufsleben oder Heirat endet die Mitversicherung. Die genauen Bedingungen variieren, daher sollte man bei großen Veränderungen im Lebenslauf des Kindes prüfen, ob weiterhin Schutz besteht oder eine eigene Police nötig ist.