Antwortdatum: 04.12.2024
Allmählichkeitsschäden entstehen schleichend, z.B. durch ständigen Wasseraustritt oder fortdauernde Einwirkung schädlicher Stoffe. Manche Haftpflichtpolicen schließen Allmählichkeitsschäden aus oder verlangen besondere Klauseln. Ob der Versicherer leistet, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Wenn solche Schäden nicht explizit gedeckt sind, bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen. Einige moderne Tarife beinhalten Allmählichkeitsschäden, weil sie relativ häufig auftreten.