Antwortdatum: 06.11.2024
Wenn eine Versicherungsgesellschaft durch Fusion übergeht, gehen die Versicherungsverträge auf das neue Unternehmen über, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht allein aus der Fusion entsteht. Nach VAG-Prinzip wird sichergestellt, dass keine Nachteile für Versicherungsnehmer entstehen. Die allgemeinen Kündigungsregeln (z.B. bei fristgemäßer Kündigung zum Vertragsende) bleiben unberührt. Ein Sonderrecht besteht, wenn sich Bedingungen drastisch ändern. Reine Fusion jedoch reicht oft nicht.