Antwortdatum: 23.11.2024
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, auch bei Freizeitunfällen. Sie ist nicht vorrangig oder nachrangig, sondern ergänzt den Schutz. Man erhält also aus der gesetzlichen UV Entschädigungen bei Arbeitsunfall und kann gleichzeitig privat abgesichert sein. Beide Leistungen addieren sich, wobei BG und private Police unabhängig voneinander leisten.