Antwortdatum: 31.12.2024
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den man bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung erhält. Er bemisst sich an den angesammelten Vertragsreserven minus Kosten. Früher war er oft sehr gering, da Abschlusskosten vorrangig verrechnet wurden. Seit reformierter Rechtsprechung und Gesetzgebung müssen die Versicherer fairere Mindestrückkaufswerte gewähren. Eine Auszahlung ist möglich, führt aber zum Vertragsende und bringt steuerliche Folgen je nach Laufzeit.