Antwortdatum: 28.12.2024
Ja, man muss klären, in welcher Funktion man den Schaden verursachte. Die Privathaftpflicht deckt private Risiken, die Betriebshaftpflicht betriebliche. Wenn ein Schaden im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit entsteht, ist die Privathaftpflicht nicht zuständig. Um Überschneidungen zu vermeiden, haben manche Tarife 'einheitliche' Deckungen. Andernfalls kann es eine Abgrenzungsfrage geben, ob der Schaden betrieblich oder privat war.