Wie regelt das VVG das Widerrufsrecht bei Lebens- oder Rentenversicherungen? - Anwalte-de.com
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Wie regelt das VVG das Widerrufsrecht bei Lebens- oder Rentenversicherungen?

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Frage vom Besucher

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09.01.2025

Anders als beim Onlinekauf?

Website-Administration 13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025

Man hat ein 30-tägiges Widerrufsrecht (§ 8 VVG) bei Lebens- und Rentenversicherungen. Der Versicherer muss ausführlich informieren. Wird man schlecht oder nicht rechtzeitig belehrt, kann sich das Widerrufsrecht verlängern. Dies unterscheidet sich vom normalen 14-tägigen Fernabsatz-Widerruf. Nach einem Urteil des BGH kann bei gravierenden Belehrungsmängeln sogar Jahre später ein Widerruf rückwirkend möglich sein, was zu Rückabwicklung führt.

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