Antwortdatum: 19.11.2024
Produkthaftpflicht deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Sie ergänzt die Betriebshaftpflicht, welche eher betriebliche Haftungsrisiken abdeckt. Hat ein Produktkonstruktionsfehler, könnte der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die Produkthaftpflicht greift, sofern man als Inverkehrbringer haftet. Sie deckt insbesondere Sach- und Personenschäden Dritter, die aus dem Produktfehler resultieren. Konstruktion, Produktion und Instruktionsfehler werden berücksichtigt.