Antwortdatum: 07.01.2025
Ja, man kann Forderungen gegen den Versicherer an Dritte abtreten, etwa an die Kfz-Werkstatt. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit dem Versicherer ab. Die Abtretung muss aber vertraglich zulässig sein, manche Policen schließen das aus. Ist es erlaubt, geht die Forderung auf die Werkstatt über, und der Versicherer zahlt ihr die Reparaturkosten. Der Versicherungsnehmer ist dann von der Zahlungsabwicklung befreit, muss aber sicherstellen, dass er den Versicherer informierte.