Antwortdatum: 05.12.2024
Ja, Lebens- oder Rentenversicherungen enden vereinbarungsgemäß z.B. zum 65. oder 67. Lebensjahr. Bis dahin zahlt man Beiträge. Bei Ablauf bekommt man die vertraglich vereinbarte Kapitalleistung bzw. Rente. Stirbt man vor Ablauf, erfolgt eine Todesfallzahlung (sofern vereinbart). Ein Versicherer kann nicht einseitig die Laufzeit verlängern. Umgekehrt kann der Versicherte kündigen, erhält dann aber nur den Rückkaufswert, nicht das volle Guthaben.