Antwortdatum: 11.01.2025
Bei wirtschaftlichem Totalschaden kann der Versicherer den Restwert ermitteln und ein Restwertangebot machen. Der Versicherte kann entscheiden, das Auto zu behalten oder für den Restwert zu verkaufen. Die Kasko erstattet dann den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Will der Versicherte mehr als den festgestellten Restwert erzielen, muss er das selbst organisieren. Die Versicherungsbedingungen regeln, ob man ein höheres Restwertangebot nachweisen darf, um mehr Entschädigung zu beanspruchen.