Antwortdatum: 13.11.2024
Sozialversicherungsträger (GKV, Rentenversicherung, Unfallkasse etc.) unterliegen primär dem Sozialgesetzbuch, nicht dem VVG. Das heißt, Streitigkeiten laufen vor den Sozialgerichten, die Leistungen sind gesetzlich geregelt. Die Prinzipien ähneln dem Versicherungsrecht (Beitragszahlungen, Leistungsfälle), aber es ist öffentlich-rechtlich geprägt. Das private Versicherungsrecht (VVG) kommt nicht zur Anwendung, außer bei privaten Verträgen wie PKV oder privat Zusatzversicherten in der GKV.