Antwortdatum: 24.12.2024
Nach dem VVG darf die Rechtsschutzversicherung nach einem Leistungsfall kündigen, sofern es in den Bedingungen steht. Hat man mehrere Schadensfälle in kurzer Zeit, kann der Versicherer das Vertragsverhältnis beenden, weil das Risikoprofil negativ ist. Man muss dann eine neue Police suchen, was schwierig sein kann. Außerdem dürfen Versicherer eine umfassende Selbstbeteiligung oder höheren Beitrag verlangen, um das Risiko zu steuern.