Antwortdatum: 22.11.2024
Ja, wenn in den Bedingungen steht, dass eine funktionsfähige Alarmanlage oder Feuerlöscher Wartung vorgeschrieben ist, gilt das als Obliegenheit. Wird sie verletzt und dadurch ein Schaden begünstigt, darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder ganz verweigern. Allerdings muss ein kausaler Zusammenhang bestehen, also dass der Schaden vermeidbar gewesen wäre, wenn die Anlage funktioniert hätte. Fehlt es an Kausalität, bleibt die Leistung ungekürzt.