Antwortdatum: 01.12.2024
Der Geschädigte macht Schadenersatz beim Architekten geltend. Der Architekt meldet den Fall seiner Berufshaftpflicht. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe gehaftet wird. Er kann den Anspruch ablehnen, mindern oder regulieren. Er führt gegebenenfalls Verhandlungen oder Prozess – man nennt das 'passive Rechtsschutzfunktion'. Zahlt er, ist der Architekt aus dem Schneider. Wäre es unberechtigt, wehrt der Versicherer die Forderung ab und übernimmt Prozesskosten.