Antwortdatum: 30.12.2024
Ja, wenn AGB-Klauseln einen Verstoß gegen Verbraucherschutz- oder Informationspflichten darstellen, können Wettbewerber oder Verbände abmahnen. Beispielsweise unzulässige Widerrufausschlüsse oder Klauseln, die die Gewährleistung illegal beschränken. Das UWG greift, da solche Klauseln das Marktverhalten beeinflussen und Mitbewerbern einen unlauteren Vorteil verschaffen könnten. Verbraucherzentralen sehen darin unlauteres Verhalten und klagen ggf. auf Unterlassung.