Antwortdatum: 11.11.2024
Beim Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Zwar erhält der Käufer den Besitz, aber das Eigentum bleibt beim Verkäufer. Erst mit letzter Rate geht das Eigentum über (§ 449 BGB). So sichert sich der Verkäufer ab, dass er im Fall eines Zahlungsausfalls die Ware zurückholen kann. Für den Käufer hat das den Vorteil, dass er schon nutzen darf, aber das volle Eigentum erst nach Zahlung erlangt.