Kostenlose Frage an einen Anwalt in Berlin

Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Täuschung, Drohung – alles Willensmängel?

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Reicht es, dass der Auftraggeber sagt ‚Mach das bitte‘?

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Wer geschädigt wird, kann aus Vertrag oder Delikt fordern. Wann greifen die Vorschriften und worin liegt der Unterschied?

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Zivilrechtlich relevant bei Domainrecht?

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Klingt wie ‚Wiederherstellung des vorigen Zustands‘?

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Das BGB spricht z.B. von Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung. Wie ordnet man das ein?

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