Antwortdatum: 30.11.2024
Gewisse Rechtsgeschäfte verlangen Notarform, weil sie besonders bedeutend oder risikobehaftet sind. Etwa Verträge über Grundstückskauf (§ 311b BGB) oder Eheverträge (§ 1410 BGB) und Erbverträge. Die notarielle Beurkundung sichert Rechtsklarheit und schützt die Parteien vor übereiltem Handeln. Der Notar prüft Identitäten, klärt über Folgen auf und protokolliert den Abschluss. Ohne diese Formvorschrift ist das Geschäft nichtig.