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Was ist eine ‚ungerechtfertigte Bereicherung‘ (§§ 812 ff. BGB)?

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Frage vom Besucher

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11.11.2024

Man kann bereichert sein, obwohl kein rechtlicher Grund besteht. Wann passiert das?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Wenn jemand ohne rechtlichen Grund einen Vermögensvorteil erlangt, muss er diesen herausgeben. Beispielsweise bei einer irrtümlichen Überweisung. Dann liegt Bereicherung vor, weil kein Vertrag oder sonstiger Titel existierte, der das rechtfertigt. Der Anspruch auf Herausgabe richtet sich nach §§ 812 ff. BGB. Er gilt auch, wenn ein Vertrag nachträglich wegfällt (z.B. Anfechtung, Rücktritt). Man soll keinen Vorteil behalten, der nicht rechtlich fundiert ist.

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