Antwortdatum: 23.11.2024
Bei Zugewinngemeinschaft (dem gesetzlichen Güterstand) behält jeder sein Vermögen, doch bei Scheidung wird der Zugewinn, also Vermögenszuwachs während der Ehe, ausgeglichen. Das heißt, wer weniger Zugewinn hatte, kann Ausgleich vom anderen verlangen (§§ 1372 ff. BGB). So profitieren beide Ehegatten von wirtschaftlichen Erfolgen. Der Zugewinnausgleich soll für Fairness sorgen, besonders wenn einer haushaltsnah oder familiennah gearbeitet hat und weniger Vermögen aufbaute.