Antwortdatum: 01.12.2024
In §§ 985, 986 BGB steht: Der Eigentümer kann vom Besitzer Herausgabe verlangen, sofern der Besitzer kein Recht zum Besitz hat. Das ist der sogenannte Vindikationsanspruch. Hat der Besitzer aber ein Besitzrecht (Mietvertrag, Nießbrauch), kann er die Herausgabe verweigern. Man kann den Anspruch gerichtlich durchsetzen, wenn der Beklagte z.B. die Sache unrechtmäßig behält. So werden Eigentumsrechte durchsetzbar.