Antwortdatum: 06.11.2024
Der Gesetzgeber will, dass der Käufer bei einem Mangel verschiedene Optionen hat. Vorrangig ist die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz). Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, kann man den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. So wird sichergestellt, dass Käufer nicht ewig auf eine fehlerhafte Leistung festgenagelt werden. Dieses gestufte Gewährleistungssystem wahrt ein faires Gleichgewicht zwischen Käufer- und Verkäuferinteressen.