Warum haben wir im Kaufrecht neben der Nacherfüllung auch Minderung und Rücktritt? - Anwalte-de.com
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Warum haben wir im Kaufrecht neben der Nacherfüllung auch Minderung und Rücktritt?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Könnte man nicht nur Reparatur oder Austausch haben?

Website-Administration 06.11.2024
Antwortdatum: 06.11.2024

Der Gesetzgeber will, dass der Käufer bei einem Mangel verschiedene Optionen hat. Vorrangig ist die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz). Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, kann man den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. So wird sichergestellt, dass Käufer nicht ewig auf eine fehlerhafte Leistung festgenagelt werden. Dieses gestufte Gewährleistungssystem wahrt ein faires Gleichgewicht zwischen Käufer- und Verkäuferinteressen.

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