Antwortdatum: 31.12.2024
Privatautonomie bedeutet, jeder kann seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten, Verträge abschließen oder nicht, Inhalte frei vereinbaren. Grenzen finden sich im zwingenden Recht (z.B. Verbraucherschutz, Sittenwidrigkeit, Formvorschriften). So darf man nicht alles beliebig vereinbaren, etwa Menschen verkaufen oder arglistig täuschen. Aber grundsätzlich gestattet das Zivilrecht eine große Freiheit, solange die Rechtsordnung und gute Sitten gewahrt werden.