Antwortdatum: 30.10.2024
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder, aber sie müssen die Aufsichtspflicht erfüllen (§ 832 BGB). Verletzen sie diese, können sie für den Schaden, den das Kind verursacht, regresspflichtig werden. Sind die Eltern sorgfältig gewesen, haften sie nicht. Kinder unter 7 Jahren sind deliktsunfähig, weshalb man dann oft versucht, den Aufsichtspflichtverstoß der Eltern nachzuweisen. Ansonsten bleiben Geschädigte ohne Ersatz, wenn das Kind selbst nicht haftet.