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Warum existiert im Deliktsrecht die ‚Gefährdungshaftung‘?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Beispiel: Tierhalterhaftung oder Kfz-Halterhaftung. Ist das Zivilrechtlich verankert?

Website-Administration 28.10.2024
Antwortdatum: 28.10.2024

Ja, Gefährdungshaftung bedeutet, man haftet für Schäden, die sich aus einer typischen Gefährlichkeit einer Sache oder Tätigkeit ergeben, auch ohne Verschulden. Im BGB oder in Spezialgesetzen (Straßenverkehrsgesetz) finden sich solche Regeln, z.B. Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) oder Haftung des Kfz-Halters. Der Gesetzgeber sagt: Wer eine Gefahrenquelle betreibt (Hund, Auto), trägt das Risiko für Schäden, die sich daraus ergeben, ungeachtet persönlicher Schuld.

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