Antwortdatum: 09.11.2024
Ein konkludentes (tatsächlich stillschweigendes) Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn man durch unmissverständliches Verhalten zeigt, dass man den Anspruch akzeptiert. Etwa, wenn man vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart oder Teilzahlungen leistet, ohne Vorbehalte. Dann kann es als Anerkenntnis des Anspruchs gewertet werden. Der Anspruch wird dadurch rechtlich gefestigt. Vorsicht in Verhandlungen: Man sollte deutlich machen, ob man nur aus Kulanz zahlt oder den Anspruch anerkennt.