Antwortdatum: 31.10.2024
Man kann Forderungen generell abtreten oder verpfänden (§§ 398, 1273 ff. BGB). Jedoch kann eine Pfändung von Lohnansprüchen Beschränkungen unterliegen (z.B. Pfändungsschutz). Verpfändet man sie an einen Gläubiger, so erhält dieser das Recht, die Forderung einzuziehen. Manche Forderungen sind unverpfändbar (Unterhaltsansprüche, bedingter Lohn). Die Abtretung oder Verpfändung einer Geldforderung ist also grundsätzlich möglich, sofern kein Abtretungsverbot greift.