Antwortdatum: 09.01.2025
Ja, wenn jemand absichtlich eine Domain registriert, die sich nur in einem Buchstaben von einer bekannten Marke unterscheidet (Tippfehlerdomain), kann das ein Verstoß gegen Namens- oder Markenrechte sein. Die Gerichte werten es oft als unlauter, weil es Nutzer in die Irre führt und vom originalen Webauftritt weglockt. Das BGB in Kombination mit Kennzeichenrecht und UWG kann zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führen. Tippfehler-Domains sind so gut wie immer unzulässig.