Kann man Schadensersatz für ‚entgangene Urlaubsfreude‘ bekommen? - Anwalte-de.com
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Kann man Schadensersatz für ‚entgangene Urlaubsfreude‘ bekommen?

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Frage vom Besucher

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27.12.2024

Klingt nach immateriellem Schaden.

Website-Administration 30.12.2024
Antwortdatum: 30.12.2024

Nach § 651n BGB (Pauschalreiserecht) kann man wegen vereitelter Erholung bei gravierenden Reisemängeln auch eine Art Entschädigung für verlorene Urlaubszeit verlangen. Grundsätzlich ist immaterieller Schadenersatz (Schmerzensgeld) sonst auf körperliche oder Persönlichkeitsverletzungen beschränkt. Bei Pauschalreisen hat der Gesetzgeber jedoch einen Sonderfall geschaffen, weil Urlaub ein wesentlicher Erholungszweck ist. So kann man Ersatz für die entgangene Urlaubsfreude verlangen.

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