Antwortdatum: 09.11.2024
Fernabsatzverträge sind Verträge, die über Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon, Katalog) abgeschlossen werden. Das BGB (§§ 312b ff.) sieht dafür umfangreiche Informationspflichten und ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor, sofern kein Ausschluss greift (z.B. verderbliche Ware). Dieses Recht soll Verbraucher schützen, die die Ware vor Vertragsschluss nicht inspizieren können. Es ist Teil des verbraucherschutzrechtlichen Zivilrechts in Deutschland.