Antwortdatum: 08.12.2024
Ja, Kinder des Erblassers sind Erben erster Ordnung (§ 1924 BGB). Stirbt ein Elternteil, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, treten die Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) ein. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge ein. Der überlebende Ehegatte erbt außerdem, abhängig vom Güterstand, neben der ersten oder zweiten Ordnung, teils abweichende Quoten.