Antwortdatum: 30.10.2024
Beim Verbraucherdarlehen (Bankkredit an Verbraucher) gelten §§ 491 ff. BGB. Man braucht umfassende Pflichtangaben zum Effektivzins, Laufzeit, Gesamtbetrag. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht schützt vor übereilten Krediten. Dies alles verhindert unseriöse Zinsabzocke und stellt Transparenz her. Intransparent vereinbarte Zinsklauseln können unwirksam sein. Der Gesetzgeber zielt auf verantwortungsvolle Kreditvergabe und verhindert überteuerte Kreditangebote.