Wann kann ein Ehevertrag Sittenwidrigkeit begründen? - Anwalte-de.com

Wann kann ein Ehevertrag Sittenwidrigkeit begründen?

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Frage vom Besucher

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25.12.2024

Haben wir gesagt, aber nochmal: Wo liegt die Grenze?

Website-Administration 27.12.2024
Antwortdatum: 27.12.2024

Ein Ehevertrag ist sittenwidrig nach § 138 BGB, wenn er eine krasse Ungleichheit schafft, z.B. systematisch Unterhalts- und Zugewinnausschluss, so dass ein Ehegatte existentiell benachteiligt wird, etwa wenn er Kinder betreut. Das Bundesverfassungsgericht hat Leitlinien, dass Kernbereiche (Unterhalt, Versorgungsausgleich) nicht völlig ausgehebelt werden dürfen, besonders bei struktureller Überlegenheit eines Ehegatten. Dann ist der Ehevertrag ganz oder teilweise unwirksam.

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