Mein Name ist Joachim Schönbeck. Seit 1990 bin ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bad Oeynhausen tätig.
1999 wurde mir die Berechtigung zuerkannt, die weitere Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, seit 2006 bin ich darüber hinaus Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht.
Im Strafrecht übernehme ich Ihre Vertretung gerne bereits im Ermittlungsverfahren, da eine frühzeitige Begleitung durch einen Strafverteidiger und damit eine frühzeitige Wahrnehmung Ihrer Rechte wesentlich für einen positiven Verlauf des gesamten Verfahrens sein kann. Meine Tätigkeit setzt sich dann über die Tätigkeit im Hauptverfahren bis hin zur Durchführung von Rechtsmitteln fort. Selbstverständlich nehme ich auch Ihre Rechte als Opfer einer Straftat, beispielsweise im Rahmen einer Nebenklage, wahr.
Im Verkehrsrecht setze ich sowohl Ihre Ansprüche bei Verkehrsunfällen als auch bei vertraglichen Streitigkeiten durch. Darüber hinaus vertrete ich Sie in Verkehrsstraf- und Bußgeldangelegenheiten und ggü. Verwaltungsbehörden, insbesondere in Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Im Miet-und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Ihre Interessen als Eigentümer, Vermieter und Mieter beispielsweise bei Kündigungen, Durchsetzung von Zahlungsrückständen oder Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht im DAV.