Über mich
Baiker & Richter Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 2005 gegründet und ist bundesweit tätig.
Wann immer Sie Rat in rechtlichen Fragen suchen, stehen wir für Sie als kompetentes und freundliches Team bereit. Fundierte Rechtskenntnisse, wirtschaftliches Verständnis und konsequente Weiterbildung sind die Grundlagen um unser gemeinsames Ziel zu verfolgen: Ihren Erfolg.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Öffentliche Recht. Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers/des Unternehmens zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander. Aufgrund des sehr weit gefassten Begriffs des öffentlichen Rechts sind wir nur in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten tätig. Diese Begrenzung auf die vorgenannte Rechtsmaterie hat sich aufgrund langjähriger Berufspraxis herauskristallisiert. Unser eigener Anspruch an die Qualität unserer Arbeit erfordert diese Spezialisierung.
Unsere Mandanten sind gewerbliche und industrielle Unternehmen aller Größenordnungen, Privatpersonen, Verbände und Köperschaften des Öffentlichen Rechts. Wir engagieren uns in der Ausbildung von Rechtsreferendaren und Rechtsanwaltsfachangestellten, veröffentlichen Aufsätze und halten Vorträge in den von uns vertretenen Rechtsgebieten.