Stehen Sie im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben und benötigen eine engagierte Strafverteidigerin
Oder sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden und sind auf der Suche nach einer kompetenten Vertretung, die Ihnen zu Ihrem Recht verhilft?
Frau Rechtsanwältin Gronemeyer ist die richtige Ansprechpartnerin für Sie!
Frau Rechtsanwältin Gronemeyer entschied sich nach ihrem Abitur für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, in dem sie bereits die Weichen für ihren späteren Tätigkeitsschwerpunkt legte und sich auf die Bereiche Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie konzentrierte.
Auf ihr im Landgerichtsbezirk Bochum abgeleistetes Referendariat, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kreispolizeibehörde Mettmann, folgte im Dezember 2013 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seit Beginn des Jahres 2014 ist Frau Rechtsanwältin Gronemeyer mit ihrer eigenen Kanzlei in Essen selbständig und hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit voll und ganz auf das Strafrecht gelegt.
Durch diese Spezialisierung ist sie in der Lage, ihren Mandanten bundesweit eine umfassende, kompetente und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung anbieten zu können und unterstützt hier in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, angefangen bei Verkehrsdelikten, Diebstahl und Betrug über Jugendstrafsachen, Körperverletzungs- und Gewaltdelikte bis hin zu Kapitalstrafsachen und Sexualdelikten.
Frau Rechtsanwältin Gronemeyer bietet ihre Hilfe sowohl bei Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und Revisionen als auch als Pflichtverteidigerin an und unterstützt selbstverständlich auch Opfer einer Straftat im Bereich der Nebenklage.
Frau Rechtsanwältin Gronemeyer bietet aufgrund besonderer Sprachkenntnisse auch eine Beratung in englischer und französischer Sprache an.
Strafrecht
Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren sowie für einen erfolgreichen Ausgang der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere im Straßenverkehr, lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich untersuche, ob Ihr Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot, der Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch abgewendet werden.
Opferhilfe
Als Opfer einer Gewalttat möchten Sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen, z. B. im Rahmen der Nebenklage? Oder möchten Sie in einem Adhäsionsverfahren Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen? Ich bin Ihre erfahrene Opferanwältin, die Sie rundum berät und betreut und Sie auch bei einem etwaigen Täter-Opfer-Ausgleich effektiv vertritt.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen persönlichen Termin vereinbaren! Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.