Seit zehn Jahren bin ich zugelassener Rechtsanwalt und kann rückwirkend bestätigen, dass meine Tätigkeit stets den Menschen und die Rechtsmaterie im Vordergrund hatte.
Damit ist gemeint, dass ich gebietsübergreifend in verschiedenen Rechtsgebieten berate und stets auf Grundlage der besonderen Beziehung zu meinen Mandanten deren Interessen mit Nachdruck verfolge.
Mein Hauptschwerpunkt liegt in der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung. Ob Festnahme oder Untersuchungshaft, für einen Mandantenbesuch zur späten Abendstunde oder in der Morgendämmerung bin ich mir nicht zu schade. Es gilt, die Weichen frühzeitig richtig zu legen und deshalb entscheidet häufig der Ansatz im Ermittlungsverfahren. Eine Vielzahl der Verfahren konnte ich - teilweise auch mit knappen Ausführungen - bereits hier im Keim ersticken. Mein Repertoire reicht hier bis zu erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. In der nahen Vergangenheit haben sich hauptsächlich Mandate im Bereich der Wirtschaftskriminalität, Sexualstraftaten und BTM-Delikte angehäuft.
Im Verkehrsrecht setze ich überwiegend Ansprüche meiner Mandanten in Unfallstreitigkeiten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Die Betonung liegt dabei nicht in der „Schadensregulierung“, denn dazu wird an sich kein Rechtsanwalt benötigt. Mein besonderes Augenmerk liegt hier im Nutzungsausfallschaden meiner Mandanten und darin habe ich bereits eine persönliche Rekordmarke in Höhe von 10.500,00 Euro an erfolgreicher Beitreibung vorzuweisen.
Insolvenzrechtlich bietet meine Kanzlei die Beratung in Privat- und Regelinsolvenzverfahren als besonderen Service an. Im Vergleich zur klassischen Schuldnerberatung setze ich mich auch für einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern ein. Erfahrungsgemäß kann hier eine Quote von etwa 20-25 % bereits zum Erfolg verhelfen. Andernfalls begleite ich meine Mandanten im Insolvenzverfahren, ob im Rahmen der Anmeldung oder Abwehr von Forderungen zur Insolvenztabelle oder der Abwehr von Forderungen seitens der Insolvenzverwaltung. Meine besondere Expertise liegt hier in der Insolvenzanfechtung.
Der wirtschaftsrechtliche Bezug meiner Tätigkeit führt häufig zu Begegnungen mit Unternehmern, insbesondere aus dem Einzelhandel oder Gastronomiegewerbe, die ich im Rahmen der alltäglichen Angelegenheiten im Kauf- und Arbeitsrecht, im Forderungsinkasso oder auch im Zuge von Vertragsentwürfen betreue. So kommt es aber auch mal vor, dass sich ein Unternehmer einer behördlichen Entscheidung entgegengesetzt sieht, wie etwa einmal der Verhängung von Bußgeld i.H.v. 40.000 Euro aufgrund illegalen Betriebes einer Spielhalle, welches im Gerichtsverfahren auf lediglich 700,00 Euro ermäßigt werden konnte. Auch grenzüberschreitende Forderungsangelegenheiten sind für mich keine Rarität.
Mit Erfolg habe ich auch bereits Abmahnprozesse geführt, wie etwa wegen fehlender Influencer-Werbekennzeichnung, der Ausstrahlung von Fußballübertragungen von Pay-TV Sendern oder dem Verbreiten von Fotoaufnahmen im Internet.
Wenn es schließlich um Familienrecht geht, so verstehe ich meine Hauptaufgabe überwiegend im monetären Bereich, das heißt Unterhalt und Zugewinnausgleich. Meine besonderen Kenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre fallen hier insbesondere bei selbständigen Mandanten ins Gewicht.
Bürozeiten:
Mögliche Wartezeiten in meinen Büroräumen können Sie vermeiden, indem Sie Termine telefonisch oder mittels der Terminanfrage-Option hier auf anwalt.de vereinbaren.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Vom Hauptbahnhof Frankfurt a.M. in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar, gegenüber der Kaiserpassage.
Parkplätze für Ihren PKW finden Sie im öffentlichen Raum.