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Peter Knacker

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  • Anwalt
  • Grüneburgweg 9 60322 Frankfurt am Main

Informationen über den Spezialisten

LÖSUNGSORIENTIERT – KOMPETENT – PRAXISNAH

Eine hohe Zufriedenheit ihrer Mandanten, der persönliche und vertrauensvolle Kontakt sowie eine maßgeschneiderte rechtliche Betreuung stehen für Rechtsanwalt Peter Knacker und seine Kollegen der deutschlandweit tätigen Anwaltskanzlei Laube, Knacker & Partner immer im Vordergrund. In der Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main erhalten Privatpersonen und Firmenkunden im Verwaltungsrecht, Schul- und Hochschulrecht, Strafrecht sowie im Rahmen der Opferhilfe eine fachkundige Rechtsberatung und Vertretung.

Konsequent verfolgt Rechtsanwalt Knacker die Rechte seiner Mandanten. Ziel ist zunächst das Erreichen einer außergerichtlichen Konfliktlösung. Aber auch für den Fall eines unvermeidbaren Gerichtsverfahrens vertritt er Sie entschlossen gegenüber Behörden, Bildungseinrichtungen und Unternehmen.

Peter Knacker
Rechtsanwalt & Diplom Soziologe

Rechtsanwalt Knacker hat Rechtswissenschaft und Soziologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt studiert. Nach Abschluss beider Studiengänge war als Referendar am Landgericht Darmstadt tätig und wurde 2007 zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem steht er seinen Mandanten kompetent und vertrauensvoll zur Seite. Ihnen bietet er insbesondere im Schul- und Prüfungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im Bereich der Opferhilfe eine qualitativ hochwertige und auf den individuellen Fall abgestimmte Rechtsdienstleistung an. Ihre Zufriedenheit ist oberstes Gebot.

Schulrecht – erfolgreich ins Leben starten

Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Knacker ist das Schulrecht. Es regelt die mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern, Lehrern, Schulaufsicht und Schulträgern. Als Rechtsanwalt hilft Herr Knacker bei der Schulwahl und dem Schulwechsel, insbesondere wenn im Wege eines Gestattungsantrags eine andere als die örtlich zuständige Grundschule besucht werden soll oder bei dem Wechsel auf die weiterführende Schule dem Aufnahmewunsch nicht entsprochen wurde. Selbstverständlich können Sie sich auch an ihn wenden, wenn ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Raum steht und Ihre Beteiligungsrechte als Eltern gestärkt werden müssen oder Sie Unterstützung benötigen, damit Ihr Kind durch Inklusion in einer allgemeinen Schule unterrichtet werden kann. Nicht zuletzt setzt sich Rechtsanwalt Knacker für Sie ein, wenn es um Rechtsfragen zu Themen wie Versetzung, Nachteilsausgleich oder Mobbing geht. Auch im Falle einer zu verhindernden Ordnungsmaßnahme können sich gerne an ihn wenden.

Prüfungsrecht – jede Hürde meistern

Das Nichtbestehen einer Prüfung oder schlechte Noten müssen nicht das Aus bedeuten, denn als mangelhaft bewertete Leistungen können nicht selten mit Erfolg angefochten werden. Beginnend mit dem Widerspruchsverfahren überprüft Rechtsanwalt Knacker auch unter formellen Gesichtspunkten, ob bei einer Klausur, Hausarbeit oder mündlichen Prüfung ein fairer Prüfungsablauf gewährleistet war und die erbrachten Leistungen nicht ungerecht benotet wurden. Zudem wehrt er Täuschungsvorwürfe oder die Nichtanerkennung einer vorhandenen Prüfungsunfähigkeit ab. Sollte letztlich durch eine nicht bestandene Prüfung eine Exmatrikulation drohen, kämpft Rechtsanwalt Knacker für Sie, um einen Härtefallantrag durchzusetzen.

Strafrecht – nicht zögern, Anwalt anrufen

Rechtsanwalt Knacker übernimmt die konsequente Verteidigung seiner Mandanten gegen alle erhobenen Tatvorwürfe vor allem auch im Jugendstrafrecht. Dabei ist es stets sein Ziel, bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen zu stellen, um schon hier die Einstellung des Verfahrens für Sie zu erwirken. Sollte es dennoch zu einer Anklage oder einem Strafbefehl kommen, vertritt er Ihre Rechte durchsetzungsstark vor Gericht und legt alle erforderlichen Rechtsmittel wie Beschwerde, Einspruch, Berufung oder Revision für Sie ein.

Verkehrsrecht – wir regeln das für Sie

Im Verkehrsrecht umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Knacker zum einen die Regulierung von Verkehrsunfällen. Mit seinen Kollegen sorgt er dafür, dass Ihnen alle Schäden ersetzt werden und im Streit mit Versicherungen kein Geld verloren geht. Droht wegen einer Fahrt zum Beispiel unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Bußgeld mit Fahrverbot oder ist wegen einer Verkehrsstraftat sogar die Fahrerlaubnis in Gefahr, hilft er Ihnen, sich in die bestmögliche Ausgangsposition zu manövrieren. Bei aufkommenden Zweifel an der Fahreignung und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vertritt er Sie umsichtig gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, damit Ihnen der Verlust ihres Führerscheins erspart bleibt. Natürlich unterstützt Sie Rechtsanwalt Knacker auch auf dem Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sollte ihnen diese bereits entzogen worden sein.

Opferhilfe – gemeinsam sind wir stark

Sind Sie Opfer einer Straftat, zum Beispiel einer Körperverletzung oder sexuellen Missbrauchs geworden und benötigen die Unterstützung eines kompetenten und vertrauensvollen Rechtsanwalts? Rechtsanwalt Knacker erstattet für Sie Strafanzeige und vertritt Ihre Interessen im Zuge einer Nebenklage. Zudem besteht auch innerhalb eines Strafprozesses mit Hilfe des sogenannten Adhäsionsverfahrens die Möglichkeit, opferbezogene Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Ebenfalls berät Rechtsanwalt Knacker zu einem Täter-Opfer-Ausgleich, wenn außergerichtlich eine Schadenwiedergutmachung angestrebt wird.



peter.knacker@lkp-rechtsanwaelte.de

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